Skipass

Wissenswertes

Skipässe gültig für das Skigebiet Hoch-Imst Winter 2024/2025

Familienkarte bei Tagespässen

  • Eltern und eigene Kinder Jhg. 2006-2018

Kinderkarte

  • Jahrgang 2009 – 2018
  • Kinder bis Jahrgang 2019 frei!

Jugend-/Seniorenkarte

  • Jugendtarif von Jg. 2006 bis 2008
  • Seniorentarif ab Jg. 1960 mit Ausweis,
  • Schwerbehinderte (ab 60 %) erhalten bei Vorweis eines Ausweises -20 %.

Studenten

  • Studenten bis 23 Jahre
  • Grundwehr- und Zivildiener erhalten den Jugend-/Senioren-Tarif.

Skipässe für das Skigebiet Hoch-Imst

Sind auf andere Personen nicht übertragbar, sie müssen in den Kontrollzonen unaufgefordert und auf Verlangen des Liftpersonals vorgewiesen werden. Ein nachträglicher Umtausch gegen einen anderen Skipass ist nicht möglich.

Pistenkontrolle

Letzte Pistenkontrollfahrt um 16.15 Uhr bzw. 15.45 (Frühjahr) und 22.15 Uhr (Nachtbetrieb). Verstöße gegen Gebote und Verbote, das Fahren ohne gültigen Skipass, der Missbrauch von Fahrausweisen usw. werden als Betrug ausnahmslos geahndet.

Pistenrettung

Sämtliche Tal- und Bergstationen der Imster Bergbahnen nehmen die Unfallmeldungen entgegen und leiten die Rettung des Verletzten ein. Der Verletzte wird je nach Erfordernis von der Bergrettung oder der Imster Bergbahnen mit Akja, Pistengerät od. Hubschrauber geborgen und bei Bedarf ärztlicher Versorgung zugeführt.

Skipass Rückvergütung

Erfolgt ausschließlich nach Skiunfällen gegen ärztliche Bescheinigung. Für die Rückvergütung ist der Zeitpunkt der Hinterlegung maßgebend, nicht der des Unfalles. Als Benützung gilt der Zeitraum vom Ausstellungsdatum bis zur Hinterlegung des Skipasses. Kein Anspruch auf Rückvergütung bei unvorhergesehener Abreise, Betriebsunterbrechung, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Sperrung von Skiabfahrten, usw.

Verlust/Diebstahl

Bei Verlust od. Diebstahl der Jahreskarte der Imster Bergbahnen ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend an der Kassa der Imster Bergbahnen zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer polizeilichen Verlust-/Diebstahlsanzeige. Für die Ausstellung der Ersatzkarte gelten folgende Bearbeitungsgebühren:

  • Kinder-Karte € 25,00
  • Erwachsenen-/Jugendl.-/Senioren-/Familienkarte € 35,00
  • Bei Verlust eines Skipasses (ab 2 Tage) bekommt der Nutzer gegen Vorlage des Sperrnummernbeleges und € 2,00 Keycardpfand eine neue Karte.

Fundbüro

Kassa-Talstation. Für transportierte Gegenstände wird nicht gehaftet.